Corona Unterstützungsmassnahmen im Überblick

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Covid-Härtefallprogramm des Kantons Zürich

Der Kantonsrat hat am 25. Januar 2021 einem Antrag des Regierungsrates in Bezug auf das Covid-Härtefallprogramm des Kantons Zürich zugestimmt. Dabei wurde ein Zusatzkredit von 95 Millionen Franken bewilligt, um den Zugang zu den Beiträgen zu erleichtern. Laut dem Regierungsrat (4.2.2021) beginnt die Anmeldefrist für die zweite Zuteilungsrunde des Härtefall-Programms im Kanton Zürich voraussichtlich am Dienstag, 9. Februar 2021 und läuft bis am Sonntagabend 21. Februar 2021. Dabei gilt das Prinzip «first come, first served», d.h. die Gesuchprüfung erfolgt in der Reihenfolge der Einreichung. Wir empfehlen Ihnen daher, möglichst bald mit der Aufarbeitung der notwendigen Unterlagen für Ihr Gesuch zu beginnen. Die vom Kanton verlangten Unterlagen für die 2. Runde finden Sie hier zusammengefasst. Das Portal zur Einreichung des Gesuchs wird auf der Webseite des Kantons Zürich aufgeschaltet werden.
 

ZKB Überbrückungshilfe

Die Überbrückungshilfe wurde mit dem Ziel geschaffen, der späten Auszahlung der Härtefallgelder entgegenzuwirken. Dabei werden KMU unterstützt, welche die Kriterien des staatlichen Härtefallprogramms erfüllen, aber zu Beginn des ersten Quartals 2021 noch auf Hilfe warten müssen. Anderseits werden auch Firmen unterstützt, die sich nicht für das kantonale Härtefallprogramm qualifizieren, aber erheblich betroffen sind. Die Informationen sowie das Antragsformular finden Sie hier.
 

Corona-Hilfe der Stadt Bülach

Die Corona-Hilfe der Stadt Bülach steht auch Organisationen und Personen offen, die gar keinen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe des Bundes respektive des Kantons Zürich haben oder von der ZKB abgelehnt wurden. Unternehmen, die einen Antrag auf Corona-Hilfe bei der Stadt Bülach einreichen, müssen im Sinne der Subsidiarität folgendes Vorgehen einhalten:

  • Unternehmen, die Anspruch auf Kurzarbeit und/oder Erwerbsersatzentschädigung haben, müssen diesen Anspruch zwingend zuerst geltend machen.
  • Unternehmen, die Anspruch auf Härtefallunterstützung des Kantons Zürich haben, müssen dieses Gesuch zwingend zunächst einreichen oder die ZKB Überbrückungshilfe beantragen.

Danach wird der Antrag auf Corona-Hilfe bei der Stadt Bülach geprüft. Das Antragsformular finden Sie hier.