Übersicht Unternehmensinformationen COVID19 im Zürcher Unterland

Coronavirus Zürcher Unterland

In den letzten zwei Wochen haben sich die Ereignisse rund um die Pandemie des COVID19-Virus überschlagen. Zur Übersicht stellen wir hier die relevantesten Informationen für Unternehmen zusammen. Bei Rückfragen steht unser Co-Geschäftsführer Dariush Daftarian allen Unternehmensvertretern jederzeit auch telefonisch unter +41 76 460 31 99 für Auskünfte oder Beratungen zur Verfügung. Nachfolgend finden Sie nebst den neusten Schutzmassnahmen des BAG's auch unter https://bag-coronavirus.ch/ zu finden, weitere wichtige Informationen.

  • Arbeitstätigkeit von Unternehmen: 
    Seit Montag, 16. März hat der Bundesrat die Situation als ausserordentliche Lage eingestuft und die Betriebstätigkeit spezifischer Branchen eingeschränkt. Betroffen sind dabei hauptsächlich Detaillisten, Gastronomiebetriebe sowie Event- und Freizeitveranstalter. Die detaillierten Informationen hat der Kantonale Gewerbeverband aufbereitet, siehe dazu https://www.kgv.ch/node/3752
  • Kurzarbeit und finanzielle Unterstützungen
    Es besteht die Möglichkeit für beeinträchtigte Betriebe sogenannte «Kurzarbeitsentschädigungen» einzuführen. Dabei wird das Unternehmen auf dem Lohnanteil entlastet, für welchen Kurzarbeit beantragt wurde. Die Mitarbeiter arbeiten in dieser Zeit nicht. Sie erhalten nur 80% des Lohns auf dem Teil, für welchen Kurzarbeit beantragt wurde. Detaillierte Informationen und Unterstützung dazu bieten zahlreiche Unterländer Treuhänder, namentlich Koller Treuhand in Bülach, siehe https://www.koller-treuhand.ch/neuigkeiten/
  • Liquiditätssicherung:
    Um die Liquidität in Unternehmen hoch zu halten, bitten wir die Bevölkerung und alle Unternehmer Rechnungen wann immer möglich umgehend zu begleichen. Aktuell sind Betreibungsverfahren ausgesetzt, entsprechend bitten wir Sie, direkt mit Ihren Schuldnern in Kontakt zu treten und einvernehmliche Lösungen zu finden. Weiter bietet es sich an Handlungsfähigkeit in Form von Kontokorrent-Krediten mit ihrer Hausbank abzuklären. Verschiedene Banken haben eine Unterstützung von Unternehmen in der Ausnahmesituation in genereller Form zugesagt. Weiter kann ggf. die Bürgschaftsgenossenschaft für KMU (http://www.bgost.ch/) für Bankkredite bürgen. Weitere Informationen dazu auch via dem SECO (siehe unten).
  • Finanzielle Unterstützungen von Kanton und Gemeinden:
    Sowohl Bund wie auch Kantone und Gemeinden haben verschiedene Unterstützungspakete bereits beschlossen oder in Planung. Die einzelnen Informationen finden Sie hier:
  • Private Initiativen für Selbstständigerwerbende
    Aktuell formen sich verschiedene private Initiativen rund um das Thema Selbständigerwerbende, welche mindestens von Teilen der Massnahmen ausgenommen sind. Hierzu verweisen wir auf die Initiative von «Together-now», welche hier zu finden ist: https://together-now.ch/
  • Durchführung von Generalversammlungen
    Zahlreiche Verbände und Vereine, aber auch Gewerbetreibende können Generalversammlungen nicht abhalten. Unter der COVID-19-Verordnung 2 hat der Bund eine Vereinfachung von Versammlungen zugelassen. Wie dabei genau vorzugehen ist hat die Kanzlei Wicki Partners in Zürich kurz und übersichtlich dargestellt, hier der direkte Link: https://www.wickipartners.ch/news/versammlungencovid19